Sondernews Corona-Virus sowie organisatorische Maßnahmen
Insbesondere dürfen wir Sie auf die arbeitsrechtlichen Hinweise und Empfehlungen unter 3 c hinweisen!
- Informationen der Wirtschaftskammer welche Betriebe derzeit zu schließen sind finden Sie unter https://news.wko.at/news/niederoesterreich/Kriterien_schliessungen.html.
- Entschädigungen für Betriebe nach dem Epidemiegesetz stehen nach derzeitigem Informationsstand nicht mehr zu.
- Die Regierung hat zusammengefasst folgende Maßnahmen für die Wirtschaft beschlossen:
Weitere Einzelmaßnahmen
- Erhöhung des Familienbonus von derzeit € 1.500 auf € 1.750 sowie der Untergrenze von € 250 auf € 350. Umsetzung ab 2022
- Prüfung einer Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen
Rechtssicherheit und Entlastung für Selbstständige und KMU
- Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern im Wohnungsverband (anteilig am Gesamtwohnraum); insbesondere die Erfordernisse der ausschließlichen beruflichen Nutzung und Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit sollen vereinfacht und an die heutige Arbeitswelt angepasst werden.
Steuerstrukturreform und Services
Das Thema „Strukturreform“, mit dem sich in den letzten Jahren die meisten Regierungen beschäftigt haben, durfte natürlich auch in diesem Regierungsprogramm nicht fehlen. Beabsichtigt sind ua folgende Maßnahmen:
- Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes
- Vereinfachung der Besteuerung von Personengesellschaften und des Feststellungsverfahrens
Ökosoziale Steuerreform
Die Bundesregierung strebt eine umfassende ökosoziale Steuerreform an, die vor allem eine Kostenwahrheit für den Ausstoß von CO2-Emissionen schaffen soll, um die Pariser Klimaziele zu erreichen und Österreich - mit dem Ziel, spätestens 2040 klimaneutral zu sein - zum Klimaschutzvorreiter in Europa zu machen. Die ökosoziale Steuerreform gliedert sich in zwei Schritte: der erste Schritt enthält einige punktuelle Maßnahmen, der zweite beinhaltet weitreichendere Ideen, die aber erst durch eine „Taskforce ökosoziale Steuerreform“ erarbeitet werden müssen. Die Umsetzung des zweiten Schritts soll 2022 erfolgen, somit ist mit einer raschen Umsetzung der Maßnahmen des ersten Schritts zu rechnen.
Der erste Schritt enthält folgende Maßnahmen:
Steuerentlastung
Um das Ziel „Steuerentlastung“ zu erreichen, sind folgende Maßnahmen geplant:
- Senkung der ersten drei Stufen des Einkommensteuertarifs und zwar von 25% auf 20%, 35% auf 30% und 42% auf 40%. Im Jahr 2021 soll die erste Stufe des Einkommensteuertarifs auf 20 % gesenkt werden, die Senkung der zwei nächsten Stufen soll 2022 umgesetzt werden.
- Ausweitung des Gewinnfreibetrags: Derzeit steht natürlichen Personen gem § 10 Abs 1 Z 3 EStG bis zu einer Bemessungsgrundlage von € 30.000 ein Gewinnfreibetrag von bis zu € 3.900 ohne Investitionserfordernis zu. Diese Bemessungsgrundlage soll auf € 100.000 angehoben werden, sodass dann ein Gewinnfreibetrag von bis zu € 13.000 ohne Investitionserfordernis geltend gemacht werden könnte. Umsetzung ab 2022
Steuerliche Pläne im Regierungsprogramm 2020-2024
Am 7.1.2020 wurde die neue Bundesregierung der Koalition aus ÖVP und Grünen vom Bundespräsidenten angelobt. In ihrem Regierungsprogramm „Aus Verantwortung für Österreich“ widmet sich vor allem das Kapitel „Steuerreform & Entlastung“ den geplanten steuerlichen Änderungen und Neuerungen. Die Ziele der Bundesregierung sind...